Null Leasing

Der Leasingexperte von mobile.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des null-leasing.com Dienstes (AGB)

  1. Allgemeines; Geltung

    1.1. Die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der null-leasing.com Dienste (im Folgenden „AGB“) regeln zusammen mit der jeweils geltenden mobile.de Preisliste die Nutzung der von der mobile.de GmbH, Dernburgstraße 50, 14057 Berlin (im Folgenden: "mobile.de") auf dem Online-Portal unter www.null-leasing.com einschließlich der dazugehörigen Apps und sonstigen Anwendungen angebotenen Dienste (im Folgenden "null-leasing.com Dienst"). 

    1.2. mobile.de betreibt im Rahmen des null-leasing.com Dienstes über das Internet zugängliche Datenbanken, in die angemeldete Händler und sonstige Leasinggeber (im Folgenden: “gewerbliche Teilnehmer”) Kraftfahrzeuge kostenpflichtig als Leasing-Angebot einstellen können (Inseratsfunktion), die dann mit der von mobile.de zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können.

    1.3. Der null-leasing.com Dienst kann im Übrigen grundsätzlich von allen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften genutzt werden (nachfolgend „Teilnehmer“, sofern nachfolgend nicht abweichend beschrieben, umfasst Teilnehmer auch gewerbliche Teilnehmer. Teilnehmer und mobile.de zusammen auch „Parteien“ und einzeln „Partei“). Minderjährigen ist die Nutzung des null-leasing.com Dienstes nicht gestattet.

    1.4. Diese AGB gelten ausschließlich zwischen mobile.de und den Teilnehmern. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung, soweit dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

    1.5. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist mobile.de in die Beziehung zwischen gewerblichen Teilnehmern und anderen Teilnehmern weder als Vermittler noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden. Die über den null-leasing.com Dienst angebahnten Verträge werden ohne Beteiligung von mobile.de und nicht im Rahmen des null-leasing.com Dienstes abgeschlossen und erfüllt.

    1.6. Die Nutzung des null-leasing.com Dienstes durch gewerbliche Teilnehmer unterliegt über diese AGB hinaus dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet, dessen Geltung der gewerbliche Teilnehmer mit der Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich anerkennt. Der Kodex für den Fahrzeughandel im Internet ist abrufbar unter: https://www.mobile.de/service/onlineVehicleTradingCode?lang=de.

    1.7. Diese AGB gelten zwischen den Parteien nur und soweit die Parteien nicht abweichende Individualvereinbarungen getroffen haben, deren Regelungen vorgehen. Das gilt auch, soweit die Parteien für etwaige Sonderleistungen und Zusatzfunktionen gesonderte Vereinbarungen schließen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen die Regelungen solcher Individualvereinbarungen bzw. solcher gesonderter Vereinbarungen den Regelungen der vorliegenden AGB vor.

  2. Vertragsgegenstand und Leistung

    2.1. Die von mobile.de geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den mobile.de Datenbanken über das Internet für den mit dem gewerblichen Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.

    2.2. mobile.de stellt in Form der Datenbanken im Rahmen des null-leasing.com Dienstes lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt mobile.de keinen Einfluss. Insbesondere ist mobile.de nicht selbst Anbieter der inserierten Kraftfahrzeuge und Leasingangebote.

    2.3. Voraussetzung für die Nutzung des null-leasing.com Dienstes durch gewerbliche Teilnehmer ist die Registrierung und das Anlegen eines Kontos (im Folgenden „Händlerkonto“, vgl. Ziff. 5) sowie der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit mobile.de (im Folgenden „Händlervertrag“, vgl. Ziff. 5). Weitere Voraussetzung ist, dass der gewerbliche Teilnehmer außerdem als Händler für die Nutzung des Händlerbereichs des mobile.de Dienstes registriert ist (zur Registrierung) und diese Registrierung während der Dauer des Händlervertrags aufrechterhält. mobile.de ist berechtigt, die Vorlage entsprechender Nachweise (bspw. die Händlernummer zum mobile.de Dienstes) zu verlangen. Die Nutzung des Händlerbereichs des mobile.de Dienstes ist mit Kosten verbunden (siehe mobile.de Preisliste). Sollte der gewerbliche Teilnehmer seine Registrierung für den Händlerbereich des mobile.de Dienstes beenden, so ist mobile.de berechtigt, den Händlervertrag gem. Ziff. 7.7 ordentlich zu kündigen. Zur Klarstellung: Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die Nutzung des null-leasing.com Dienstes und des mobile.de Dienstes unabhängig voneinander zu den jeweils geltenden Regelungen (AGB).

    2.4. Teilnehmer können den null-leasing.com Dienst nutzen, um Leasinginserate zu suchen und Anfragen an gewerbliche Teilnehmer zu stellen in Bezug auf die von den gewerblichen Teilnehmern eingestellten Inseraten. Eine Anmeldung oder Registrierung des Teilnehmers ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. In Ausnahme hierzu können eine Registrierung und/oder das Anlegen eines Kontos durch den Teilnehmer (im Folgenden „Nutzerkonto“) sowie der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung (im Folgenden: „Nutzungsvertrag") für besondere Funktionen und Angebote innerhalb des null-leasing.com Dienstes erforderlich sein (siehe hierzu Ziff. 8). 

  3. Leasingangebote; Inhalte und Rechteeinräumung; Daten zu Teilnehmern

    3.1. Gewerbliche Teilnehmer dürfen die Preise der von ihnen inserierten Kraftfahrzeuge ausschließlich auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnen (sog. reines Kilometerleasing). Das Anbieten anderer Leasingmodelle ist unzulässig. Das gilt insbesondere für Restwertleasingangebote sowie für Leasingangebote, bei denen der gewerbliche Teilnehmer bzw. der jeweilige Leasinggeber sich besondere Andienungsrechte vorbehält, sowie für sämtliche sonstigen Leasingangebote, die eine entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne von § 506 Abs. 2 BGB darstellen.

    3.2. mobile.de veröffentlicht und bewirbt den null-leasing.com Dienst und die von gewerblichen Teilnehmern eingestellten Inserate und sonstigen Inhalte zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite des null-leasing.com Dienstes selbst, auch innerhalb von anderen von mobile.de betriebenen Diensten, wie insbesondere unter der Plattform unter www.mobile.de und den dazugehörigen mobilen Websites, Apps und weiteren Anwendungen (im Folgenden „mobile.de-Services“), sowie durch Dritte (insbesondere andere Plattformen, einschließlich mit mobile.de im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie soziale Netzwerke), zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitten davon auf (anderen) Plattformen, Webseiten, in anderen Software-Applikationen (Apps), in E-Mails oder in Print- und Fernsehwerbekampagnen. mobile.de ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über den null-leasing.com Dienst zu bewerben.

    3.3. Im Rahmen des null-leasing.com Dienstes hat mobile.de Zugang zu verschiedenen Informationen über Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Teilnehmer im Rahmen des null-leasing.com Dienstes eingeben und an mobile.de übermitteln (wie z. B. Kontaktinformationen sowie Informationen zu den inserierten Fahrzeugen, einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummern ("FIN")) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung des null-leasing.com Dienstes generiert werden (wie z. B. - soweit angeboten - Bewertungen, Analysen, Kommunikation). Soweit mobile.de dies anbietet, können gewerbliche Teilnehmer die Inserate auch über eine technische Schnittstelle an mobile.de übermitteln. Nähere Informationen stellt mobile.de in diesem Falle auf Anfrage zur Verfügung.

    3.4. Gewerbliche Teilnehmer erhalten über den null-leasing.com Dienst Informationen, die für die Erbringung und Abwicklung des null-leasing.com Dienstes erforderlich sind (insbesondere die Nachrichten und Kontaktinformationen interessierter Teilnehmer sowie Informationen zum Händlerkonto). Gewerbliche Teilnehmer haben in ihrem Händlerkonto zudem Zugang zu wichtigen von ihnen an mobile.de übermittelten Informationen (insbesondere Kontaktdaten, Unternehmensdaten und den Fahrzeugbestand innerhalb des null-leasing.com Dienstes). Soweit das von mobile.de angeboten wird, können gewerbliche Teilnehmer Ihre Inseratsdaten auch über von mobile.de angebotene Schnittstellen abrufen. Nähere Informationen stellt mobile.de in diesem Falle auf Anfrage zur Verfügung.

    3.5. mobile.de gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen über Teilnehmer sowie andere Informationen an Dritte nur weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des null-leasing.com Dienstes erforderlich ist (bspw. zur Steigerung der Reichweite im Falle der vorbeschriebenen Bewerbung des null-leasing.com Dienstes und der Veröffentlichung der Inserate über Dritte) oder mobile.de hierzu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet oder berechtigt ist. Die Weitergabe bzw. die Zurverfügungstellung eines Zugangs hierzu kann auch mittels technischer Schnittstellen erfolgen (nähere Informationen hierzu erteilt mobile.de auf Nachfrage). Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses werden die von dem jeweiligen Teilnehmer bereitgestellten oder durch seine Nutzung des null-leasing.com Dienstes generierten Daten in dessen Konto gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt mobile.de diese Informationen auch nach Ende des Vertragsverhältnisses auf, soweit mobile.de hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die durch die Teilnehmer generiert wurden (z. B. Statistiken über Inseratsaufrufe) werden grundsätzlich auch nach Ende des Vertragsverhältnisses weiterhin aufbewahrt. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch mobile.de einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten der Teilnehmer als betroffene Personen informiert mobile.de in der Datenschutzerklärung innerhalb des null-leasing.com Dienstes.

    3.6. mobile.de hat das unterlizenzierbare Recht, die von den Teilnehmern übermittelten Inhalte zum Zwecke der Bereitstellung (auch auf mobilen Endgeräten oder in Apps), der Bewerbung und der Steigerung der Reichweite des null-leasing.com Dienstes und der Inserate der gewerblichen Teilnehmer online und offline (z.B. in Printmedien) zu verwerten, insbesondere die Inhalte im Rahmen des null-leasing.com Dienstes sowie auf Dritt-Plattformen (siehe Ziff. 3.2) öffentlich zugänglich zu machen und zu diesen Zwecken zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, mit anderen Inhalten zu verbinden und (technisch) zu bearbeiten sowie die (verbundenen oder bearbeiteten) Inhalte in vorstehendem Umfang zu nutzen. mobile.de wird die inhaltlichen Aussagen und Angaben der gewerblichen Teilnehmer zum Inserat hierbei in keinem Fall verändern. Die Inhalte der gewerblichen Teilnehmer dürfen zu den in dieser Regelung genannten Zwecken im Hinblick auf ausländische Webseiten und Apps auch (automatisiert) übersetzt werden.

    3.7. Sofern der gewerbliche Teilnehmer mobile.de im Rahmen der Nutzung des null-leasing.com Dienstes (z. B. bei der Erstellung oder der automatisierten Übertragung eines Inserats) die FIN von inserierten oder verwalteten Fahrzeugen übermittelt, räumt er mobile.de mit dieser Übermittlung das Recht ein, die FIN dauerhaft zu speichern und für Analysezwecke sowie zur Produktverbesserung (Steigerung der Qualität der Inserate, Transparenz, Betrugsprävention) zu verwenden und zu diesen Zwecken an Dritte (z. B. kooperierende Banken) zur eindeutigen Identifizierbarkeit des Fahrzeugs zu übermitteln. Der gewerbliche Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich gültige FIN zu übertragen, d. h. ausschließlich in gültigem Format und solche FIN, die zu dem inserierten oder verwalteten Fahrzeug gehören. Verstößt der gewerbliche Teilnehmer hiergegen, kann mobile.de eine ggf. vereinbarte Erstattung für die Kosten von FIN-Abfragen verweigern. Weitere Rechte behält sich mobile.de vor.

    3.8. mobile.de behält sich vor, zwecks Verbesserung des Nutzererlebnisses neue oder veränderte Funktionen und Features beschränkt auf bestimmte Teilnehmer- bzw. Nutzergruppen zu testen, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen zumutbar ist. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Teilnehmern führen.

    3.9. Gewerbliche Teilnehmer garantieren, (i) dass die Angaben der Leasingangebote richtig und vollständig sind und alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten (insbesondere solche der Preisangabenverordnung), (ii) dass der gewerbliche Teilnehmer, sofern er nicht selbst der Leasinggeber ist, mit dem jeweils angegebenen Leasinggeber kooperiert und in diesem Rahmen insbesondere berechtigt ist, das Leasingangebot unter Nennung des Leasinggebers im Rahmen des null-leasing.com Dienstes einzustellen, (iii) dass es sich bei dem inserierten Leasingangebot nicht um eine entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne von § 506 Abs. 2 BGB handelt und (iv), dass die gewerblichen Teilnehmer die an mobile.de übermittelten Inhalte selbst angefertigt haben und/oder zur Weitergabe und Rechteeinräumung gemäß dem Händlervertrag bzw. diesen AGB berechtigt sind.

    3.10. mobile.de ermöglicht es Teilnehmern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien (z.B. anhand der Leasingrate) zu sortieren, die die Teilnehmer auf der Seite mit den Suchergebnissen selbst auswählen und ändern können. Trifft ein Teilnehmer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse nach der Höhe der monatlichen Leasingrate in aufsteigender Reihenfolge. Zudem werden in den Suchergebnissen auch Inserate angezeigt, die von gewerblichen Teilnehmern ursprünglich über andere mit mobile.de verbundenen Plattformen (insbesondere die mobile.de Dienste) eingestellt wurden. Darüber hinaus kann mobile.de in den Suchergebnissen auch Inserate anzeigen, für deren hervorgehobene Darstellung sich der jeweilige gewerbliche Teilnehmer zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereit erklärt hat. Mehr Informationen zu den Nachfragewerkzeugen erteilt mobile.de auf Nachfrage.

  4. Anforderungen an Leasingangebote und sonstige Inhalte

    4.1. Gewerbliche Teilnehmer müssen während der Laufzeit des jeweiligen Leasingangebots in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Leasingvertrag mit einem interessierten Teilnehmer über das angebotene Fahrzeug abzuschließen bzw. stellen sicher, dass ein solcher Leasingvertrag mit dem jeweiligen Leasinggeber sofort zustande kommen kann. 

    4.2. Soweit mobile.de bestimmte Qualitätssiegel, Garantiezeichen oder sonstige Vertrauenssymbole zur Verfügung stellt, sind gewerbliche Teilnehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich in Inseraten von dafür qualifizierten Fahrzeugen angezeigt werden. Sonstige Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, sofern diese von mobile.de autorisiert wurden.

    4.3. Die Inhalte und insbesondere die Inserate dürfen durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbliche Teilnehmer müssen insbesondere die einschlägigen Regelungen des Urheber- und Markengesetzes, des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) und der Pkw-EnVKV beachten. Gewerbliche Teilnehmer sind verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten (bspw. nur Endpreise angeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile, wie z. B. Überführungskosten, beinhalten). Endpreise dürfen darüber hinaus keine Leistungen durch den gewerblichen Teilnehmer oder Dritte (bspw. Prämien oder Förderungen) berücksichtigen, deren Erhalt an noch zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft ist. Inserate mit unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig.

    4.4. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites, andere Dienste und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen, es sei denn, diese sind gesetzlich zwingend erforderlich. Als Links gelten dabei auch E-Mail-Adressen und nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten (z. B. Fahrzeuggutachten, Betriebsanleitung, etc.).

    4.5. Unzulässig ist die Angabe von Telefonnummern, insbesondere der Rufnummernbereiche (0)900 und (0)180, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

  5. Händlervertragsschluss, Händlerkonto

    5.1. mobile.de kann zum Abschluss des Händlervertrags mit gewerblichen Teilnehmern verschiedene Möglichkeiten anbieten. Neben individuellen Vertragsabschlüssen kann mobile.de zum Zweck des Händlervertragsschlusses auch online innerhalb des null-leasing.com Dienstes ein Formular bereitstellen. Soweit mobile.de die Möglichkeit eines Online-Vertragsabschlusses zur Verfügung stellt, erfolgt ein Angebot des gewerblichen Teilnehmers zum Abschluss des Händlervertrages über die Nutzung des beschriebenen null-leasing.com Dienstes unter Geltung dieser AGB durch die Anmeldung und Übermittlung seiner Daten über das von mobile.de zu diesem Zweck online bereitgestellten Formulars. mobile.de entscheidet in dem Fall nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach freiem Ermessen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) an den gewerblichen Teilnehmer. Ein Anspruch auf Abschluss eines Händlervertrags besteht nicht. Für den Abschluss des Online-Vertragsabschlusses steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext des Händlervertrags (diese AGB) ist hier abrufbar.

    5.2. Die Anmeldung und der Vertragsabschluss sind nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährigen oder Verbrauchern ist eine Anmeldung als gewerbliche Teilnehmer untersagt. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den gewerblichen Teilnehmer entsprechende Verträge abzuschließen. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Händlervertrags ist mobile.de berechtigt, von gewerblichen Teilnehmern die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

    5.3. Als gewerbliche Teilnehmer im Sinne dieser AGB gilt neben dem Hauptgeschäft auch der einzelne Filialbetrieb, Verkaufsplatz oder sonstige Standort. Für jeden dieser Standorte ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich und es wird eine Einzelabrechnung für jeden der angegebenen Standorte durch mobile.de vorgenommen. Ein Händlerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht von verschiedenen Filialen oder Standorten verwendet werden. mobile.de kann dem Vertragspartner jedoch nach eigenem Ermessen die Möglichkeit mehrere Zugänge zu dem Händlerkonto bieten.

    5.4. Im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses eines Händlervertrags zwischen dem gewerblichen Teilnehmer und mobile.de erhält der gewerbliche Teilnehmer die Zugangsdaten zu seinem Händlerkonto. Zum Einrichten sind weitere Angaben erforderlich. Vor der Übermittlung seiner Daten an mobile.de hat der gewerbliche Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, seine Daten zu kontrollieren und ggf. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen. Der gewerbliche Teilnehmer ist verpflichtet, stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der gewerbliche Teilnehmer verpflichtet, mobile.de hiervon unverzüglich in Textform (an leasing@team.mobile.de ausreichend) in Kenntnis zu setzen. Der gewerbliche Teilnehmer hat die angegebenen Daten bei der erstmaligen Anmeldung und bei jeder Änderung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. mobile.de behält sich vor, das Händlerkonto für den null-leasing.com Dienst zusammenzulegen mit dem entsprechenden Händlerkonto für den mobile.de Dienst und innerhalb des mobile.de Dienstes zu verorten, um so den gewerblichen Teilnehmern eine einfachere und bessere Verwaltung zu ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 

    5.5. Gewerbliche Teilnehmer müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und sorgfältig sichern. Gewerbliche Teilnehmer sind darüber hinaus verpflichtet, mobile.de umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden. Dies gilt auch für Zugangsdaten einzelner Nutzer eines gewerblichen Teilnehmers, sofern ein gewerblicher Teilnehmer über mehrere Zugänge verfügt. mobile.de wird das Passwort eines gewerblichen Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben und gewerbliche Teilnehmer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen.

    5.6. Das Händlerkonto dient dem Einstellen und Verwalten von Leasingangeboten innerhalb des null-leasing.com Dienstes und stellt insbesondere keine Anwendung zur Archivierung von Geschäftsunterlagen dar. Gewerbliche Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, etwaige Daten aus dem Händlerkonto regelmäßig außerhalb ihres Händlerkontos zu sichern, soweit das erforderlich sein sollte. 

    5.7. Gewerbliche Teilnehmer haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihrer Zugangsdaten vorgenommen werden, insbesondere auch für sämtliche Aktivitäten ihrer einzelnen Nutzer, sofern ein gewerblicher Teilnehmer über mehrere Zugänge verfügt. Hat ein gewerblicher Teilnehmer den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.

  6. Leasinganfrage; Leasinganfragegebühr; Abrechnung 

    6.1. Soweit nicht ausdrücklich im Einzelnen abweichend zwischen den Parteien vereinbart, erhält mobile.de für jede
    Anfrage, die ein Teilnehmer zu einem Leasingangebot des gewerblichen Teilnehmers stellt und die mobile.de an den gewerblichen Teilnehmer übermittelt ("Leasinganfrage"), eine Gebühr ("Leasinganfragegebühr"), deren Höhe sich aus der jeweils geltenden mobile.de Preisliste ergibt. Die Abrechnung der Leasinganfragegebühr erfolgt zusammen mit den anderen vom gewerblichen Teilnehmer geschuldeten Kosten und Gebühren und jeweils im Nachhinein für den vorangegangenen Monat.

    6.2. Der gewerbliche Teilnehmer hat die Möglichkeit, über die hierzu vorgesehene Funktion in seinem Händlerkonto eine Leasinganfrage zu reklamieren. mobile.de wird jede Reklamation im Einzelfall prüfen, sich ggf. mit dem gewerblichen Teilnehmer in Kontakt setzen und weitere Nachweise anfordern und schließlich nach billigem Ermessen entscheiden. Bei etwaigen Uneinigkeiten steht dem Teilnehmer das interne Beschwerdemanagementsystem von mobile.de zur Verfügung (siehe Ziff. 13.3). 

    6.3. Für zusätzliche Leistungen von mobile.de hat der gewerbliche Teilnehmer Zusatzgebühren zu zahlen. Solche Leistungen von mobile.de können auch über Kooperationspartner von mobile.de (z. B. Toolanbieter oder Datendienstleister) gebucht werden. Die Gebühren werden auch in diesem Fall von mobile.de in Rechnung gestellt. Leistungsumfang, Zusatzbedingungen und die Höhe der einzelnen Gebühren werden jeweils im Zusammenhang mit der jeweiligen zusätzlichen Leistung angezeigt.

    6.4. Die Abrechnung der Leasinganfragegebühr erfolgt jeweils bis zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat („Abrechnungszeitraum“). mobile.de kann die Abrechnung nach eigenem Ermessen zusammen mit der Abrechnung von anderen vom gewerblichen Teilnehmer geschuldeten Kosten und Gebühren durchführen (bspw. zusammen mit Gebühren, die der gewerbliche Teilnehmer mobile.de aufgrund der Nutzung anderer Services von mobile.de, insbesondere den mobile.de-Services, schuldet). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail an die vom gewerblichen Teilnehmer hierzu angegebene E-Mail-Adresse. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    6.5. Die Begleichung der von einem gewerblichen Teilnehmer zu zahlenden Gebühren erfolgt grundsätzlich im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dazu erteilt der gewerbliche Teilnehmer mobile.de im Rahmen der Anmeldung ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen mobile.de und dem gewerblichen Teilnehmer. Bei der Zahlung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag nach Fälligkeit vom Konto des gewerblichen Teilnehmers abgebucht. Die Höhe des Endbetrags und Fälligkeit werden dem gewerblichen Teilnehmer mindestens fünf Tage vor Fälligkeit angekündigt; die Frist für die SEPA-Vorabinformation wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Der gewerbliche Teilnehmer hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen und hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Teilnehmer dies zu vertreten hat.

    Die Parteien halten klarstellend fest, dass sämtliche anderweitigen Kosten und Gebühren, insbesondere solche, die zwischen den Parteien für die Nutzung anderweitiger Services von mobile.de vereinbart sind, von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben. Das gilt insbesondere in Bezug auf etwaige Kosten für Inserate, mit denen gewerbliche Teilnehmer dasselbe Fahrzeug selbst zusätzlich auch in die mobile.de-Services einstellt.

  7. Überprüfung; Löschung von Angeboten; Sperrung; Kündigung 

    7.1. Das Verhalten von Teilnehmern sowie die von gewerblichen Teilnehmern in den null-leasing.com Dienst eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder in diese AGB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verstoßen. mobile.de ist nicht verpflichtet, die von Teilnehmern übermittelten oder gespeicherten Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf einen solchen Verstoß hindeuten. mobile.de behält sich jedoch vor, die von den Teilnehmern übermittelten und gespeicherten Inhalte freiwillig auf Eigeninitiative hin nach pflichtgemäßem Ermessen und sorgfältig zu untersuchen sowie andere Maßnahmen zur Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten zu treffen oder die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. mobile.de kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB oder in diese AGB einbezogene und für ihn geltende Bestimmungen (wie bspw. der Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verletzt:

    - Löschen von rechts- oder vertragswidrigen Inseraten oder sonstigen Inhalten;
    - Verzögerung der Veröffentlichung von rechts- oder vertragswidrigen Inhalten; 
    - Verwarnung von Teilnehmern; sowie
    - Be-/Einschränkung der Nutzung des null-leasing.com Dienstes, soweit die Einschränkung geeignet ist, die Auswirkungen des Verstoßes zu begrenzen oder erneute Verstöße durch den Teilnehmer zu verhindern.

    7.2. Sofern der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder in diese AGB einbezogene und für ihn geltende Bestimmungen für mobile.de einen wichtigen Grund darstellt, kann mobile.de auch folgende Maßnahmen ergreifen:

    - Vorläufige oder dauerhafte Sperrung von Teilnehmern;
    - Beendigung des Nutzungsverhältnisses (Kündigung des Händler- bzw. Nutzungsvertrags); sowie
    - Löschung des Händler- oder Nutzerkontos.

    7.3. Ein wichtiger Grund für mobile.de liegt vor, wenn der Teilnehmer einen gewichtigen Verstoß trotz entsprechender Aufforderung durch mobile.de nicht innerhalb einer von mobile.de gesetzten angemessenen Frist abstellt, der Teilnehmer trotz vorangegangener Verwarnung durch mobile.de erneut einen gewichtigen Verstoß begeht, oder wenn es mobile.de unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen aus sonstigen Gründen nicht zumutbar wäre, das jeweilige Vertragsverhältnis ohne Ergreifung der Maßnahme fortzusetzen.

    7.4. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt mobile.de die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat. Wenn mobile.de eine der vorstehenden Maßnahmen ergreift, wird mobile.de den betroffenen Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die Maßnahme mit einer Begründung informieren. mobile.de setzt bei der Moderation von Inhalten der Teilnehmer verschiedene Verfahren und Werkzeuge ein. Unter anderem werden alle von gewerblichen Teilnehmern eingestellten Inseratsinhalte nach bestimmten Kriterien automatisiert gefiltert und auffällige Inseratsinhalte werden ggf. von unserem Kundenservice manuell auf Rechtsverstöße überprüft. 

    7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder einer Rücklastschrift ist mobile.de berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten und das Fahrzeugangebot des betreffenden gewerblichen Teilnehmers vorläufig zu sperren, so dass ein Abruf dessen Inserate aus den Datenbanken nicht mehr erfolgen kann. Die weiteren Rechte von mobile.de aus dieser Ziff. 7 bleiben unberührt.

    7.6. In dem Fall, dass ein Teilnehmer häufig und offensichtlich Inhalte bereitstellt, die gegen anwendbare gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder in diese AGB einbezogene Bestimmungen (wie den Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verstoßen ("rechtswidrige Inhalte") - beispielsweise durch bewusst falsche Angaben hinsichtlich des inserierten Fahrzeugs, wie etwa zum Verbrauch, zur Kilometerleistung oder zu Vorschäden des Fahrzeugs -, setzt mobile.de die Erbringung des null-leasing.com Dienstes für diesen Teilnehmer für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewertet mobile.de von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Teilnehmer häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt, wobei mobile.de alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die aus den mobile.de vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zu solchen Umständen gehören zumindest (i) die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden; (ii) deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Inhalte; (iii) die Schwere der Fälle, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen; sowie (iv) die von dem Teilnehmer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können. Die Aussetzung erfolgt für einen angemessenen Zeitraum, der sich insbesondere auch nach den vorgenannten Umständen richtet (beispielsweise zunächst drei Tage und bei weiteren Verstößen – oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen direkt – dann 14 Tage oder mehr).

    7.7. Gewerbliche Teilnehmer können den Händlervertrag mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Die Kündigung von gewerblichen Teilnehmern hat schriftlich an die mobile.de GmbH, Dernburgstraße 50, 14057 Berlin oder per E-Mail zu erfolgen an: leasing@team.mobile.de. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt.

    7.8. mobile.de kann den zwischen mobile.de und einem gewerblichen Teilnehmer bestehenden Händlervertrag mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. mobile.de wird die ordentliche Kündigung begründen, wobei sich die möglichen Gründe unter anderem aus Ziff. 7.1 und Ziff. 7.2 in Verbindung mit der jeweiligen Bestimmung, gegen die verstoßen wurde, ergeben können. Das Recht von mobile.de zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von gewerblichen Teilnehmern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach dieser Ziff. 7 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

    7.9. Bei einer endgültigen Sperrung oder außerordentlichen Kündigung wird mobile.de den gewerblichen Teilnehmer über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und diesen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder endgültige Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder mobile.de nachweisen kann, dass der gewerbliche Teilnehmer wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. Sperrung geführt hat.

    7.10. Ergreift mobile.de eine der Maßnahmen gemäß dieser Ziff. 7, insbesondere bei einer Einschränkung, Sperrung oder Beendigung bzw. Kündigung, haben Teilnehmer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahmen zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens von mobile.de (vgl. Ziff. 13 Nr. 3) zu klären.

  8. Nutzerkonto; Nutzungsvertrag; Sperrung, Kündigung

    8.1. Teilnehmer können innerhalb des null-leasing.com Dienstes grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung Leasingangebote suchen und Anfragen an gewerbliche Teilnehmer stellen. Abweichend hierzu können eine Registrierung sowie das Anlegen eines Nutzerkontos und der Abschluss eines Nutzungsvertrags für besondere Funktionen und Angebote erforderlich sein.

    8.2. Entscheidet sich der Teilnehmer für eine Registrierung, kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und mobile.de mit Abschluss der Registrierung durch den Teilnehmer im beschriebenen Umfang zustande. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für den null-leasing.com Dienst  registrieren. Die von mobile.de bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Status als privater oder gewerblicher Anbieter wahrheitsgemäß anzugeben. Die Registrierung wird durch die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und der Wahl eines persönlichen Passworts abgeschlossen. Das persönliche Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, diese umgehend in seinem Nutzerkonto zu aktualisieren. Der Teilnehmer hat die angegebenen Daten nach der erstmaligen Registrierung und bei jeder Änderung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Vor dem Absenden seiner Daten hat der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung die Möglichkeit, diese zu prüfen und zu korrigieren. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Für den Abschluss des Nutzungsvertrags steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext des Nutzungsvertrags (diese AGB) ist hier abrufbar.

    8.3. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal bei mobile.de registrieren. Die gleichzeitige Registrierung mehrerer Nutzerkonten ist nicht erlaubt. Eine Umgehung dieser Regelung, insbesondere durch die Verwendung abweichender Daten, ist unzulässig. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

    8.4. mobile.de behält sich das Recht vor, Nutzerkonten, welche für einen Zeitraum von 12 Monaten inaktiv waren, zu löschen. mobile.de wird den Teilnehmer mindestens 30 Tage vor Löschung des Nutzerkontos entsprechend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) benachrichtigen.

    8.5 Teilnehmer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Dazu kann ein Teilnehmer sein Nutzerkonto jederzeit selbst löschen. mobile.de kann den Nutzungsvertrag mit dem Teilnehmer im Übrigen jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Das Recht zur Sperrung und zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  9. Datenschutz

    9.1. Die Teilnehmer verpflichten sich, personenbezogene Daten, welche sie über den null-leasing.com Dienst (z. B. über Anfragen) erhalten (insbesondere von anderen Teilnehmern), lediglich für die Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage zu verarbeiten und zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung dieser Daten, darf nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, für werbliche Zwecke z.B. nach Einholung der erforderlichen Einwilligung(en) der Betroffenen.

    9.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

  10. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate; Upload von Fahrzeugen; Gewährleistung

    10.1. Verantwortlich für die Leasingangebote und die Inhalte ist ausschließlich der jeweilige gewerbliche Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Leasingangebote und Inhalte werden von mobile.de überprüft. 

    10.2. Sofern der gewerbliche Teilnehmer seinen gesamten Fahrzeugbestand oder einzelne Inserate über eine etwaige Schnittstelle (soweit angeboten) oder sonst von mobile.de für die automatische Übertragung vorgesehene Wege in den null-leasing.com Dienst überträgt, ist er verpflichtet, die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. mobile.de übernimmt aufgrund der unterschiedlichen technischen Spezifikationen der verschiedenen Dateiformate keine Gewähr dafür, dass die Daten vollständig und fehlerfrei übertragen werden. Der gewerbliche Teilnehmer ist ferner verpflichtet, eine solche Übertragung – auch wenn diese durch einen Datendienstleister des gewerblichen Teilnehmers erfolgt – ausschließlich in dem jeweils für diese Übertragung von mobile.de vorgesehenen Format vorzunehmen, das mobile.de – soweit angeboten – auf Anfrage mitteilt. Für Inserate, die nicht dem aktuellen Format entsprechen, besteht seitens mobile.de keine Pflicht zur Veröffentlichung und Anzeige.

    10.3. mobile.de übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Leasingangebote und sonstigen Inhalten, die Teilnehmer in den null-leasing.com Dienst einstellen, oder dafür, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Der null-leasing.com Dienst ist mindestens zu 97% im Monatsdurchschnitt verfügbar. Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.

    10.4. mobile.de ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für Teilnehmer bei nicht durch von mobile.de zu verantwortenden Ausfällen nicht.

  11. Datenbankaktualität, Fahrzeugsuche, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien

    11.1. Um die Fahrzeugleasingsuche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist mobile.de um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Inserate, sobald das angebotene Fahrzeug verleast wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem gewerblichen Teilnehmer gelöscht werden. Zur besseren Auffindbarkeit von Fahrzeugen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen kann mobile.de Angaben zur Ausstattung aus dem Freitext des Inserats als auswählbare Ausstattungsmerkmale in der Detailsuche anzeigen.

    11.2. Gewerbliche Teilnehmer sind verpflichtet, den über mobile.de inserierten Fahrzeugbestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen im Händlerkonto zu administrieren.

    11.3. Gewerbliche Teilnehmer sind verpflichtet, Sicherungskopien von ihren Datenbestand einschließlich der Fahrzeugfotos zu erstellen, um im Falle des Datenverlustes die Inserate schnell wiederherstellen zu können.

  12. Manipulationen, Scraping und Störung der Systemintegrität

    12.1. Teilnehmer dürfen Fahrzeuge in dem null-leasing.com Dienst ausschließlich mittels der von mobile.de angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von nicht von mobile.de autorisierter Suchsoftware, die auf die Datenbanken von mobile.de zugreift. Die Inhalte des null-leasing.com Dienstes dürfen weder ganz noch teilweise extrahiert, wiederverwendet, in eine andere Webseite integriert, verlinkt und/oder auf andere Weise verknüpft werden. Der Einsatz von Data Mining, Robots, Grabbing, Scraping und/oder ähnlichen Datensammel- und Extraktionsprogrammen und -techniken ist untersagt, insbesondere auch im Hinblick auf die Händlerkonto zugänglichen Inhalte. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen haben.

    12.2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den null-leasing.com Dienst zu beeinträchtigen, sind untersagt. Teilnehmer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von mobile.de zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von mobile.de generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den null-leasing.com Dienst einzugreifen.

    12.3. Die Suche im null-leasing.com Dienst dient Teilnehmern zum gezielten und schnellen Finden von Leasingangeboten. Damit die Teilnehmer über geeignete Suchwörter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines Inserats eindeutig auf das angebotene Fahrzeug beziehen. Es ist Teilnehmern daher untersagt, die Ergebnisse der Fahrzeugsuche des null-leasing.com Dienstes durch falsche oder irreführende Angaben oder Begriffe, durch das Einstellen in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten des null-leasing.com Dienstes zu verfälschen oder zu manipulieren. Insbesondere ist auch das sog. Keyword-Spamming untersagt. Unter Keyword-Spamming versteht man die Verwendung von Begriffen, die das eigentliche Fahrzeug nicht oder nur teilweise beschreiben und nur darauf ausgelegt sind, Interessenten zu dem Inserat zu locken. Das gilt auch für versteckte HTML-Texte und den unrechtmäßigen Gebrauch von Markennamen.

  13. Kundenservice, Meldeverfahren und Internes Beschwerdemanagementsystem

    13.1. Für etwaige Anmerkungen oder Rückfragen im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen von mobile.de steht allen Teilnehmern der mobile.de Kundenservices kostenlos zur Verfügung. 

    13.2. Soweit Teilnehmer Inhalte, die andere Teilnehmer innerhalb des null-leasing.com Dienstes veröffentlicht haben, als rechtswidrig ansehen, steht ihnen ein Meldeverfahren zur Verfügung, über das die als rechtswidrig angesehenen Inhalte bei mobile.de gemeldet werden können. Die meldenden Teilnehmer müssen die Meldungen hinreichend genau und angemessen begründen und hierzu insbesondere die im Rahmen des Meldeverfahrens beschriebenen Elemente bezüglich des als rechtswidrig angesehenen Inhalts zur Verfügung stellen. Enthält die Meldung die elektronische Kontaktangabe des meldenden Teilnehmers, so schickt mobile.de diesen unverzüglich eine Empfangsbestätigung. mobile.de steht es frei, den Inhalt der Meldung sowie die bei der Meldung abgegebenen Daten an den Teilnehmer weiterzuleiten, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat. Die Identität des meldenden Teilnehmers wird dabei nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt erforderlich ist. mobile.de bearbeitet alle Meldungen und entscheidet zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen. Anschließend teilt mobile.de dem  betreffenden Teilnehmer unverzüglich die Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin. Soweit mobile.de bei der Bearbeitung von Inhalten oder der diesbezüglichen Entscheidungsfindung automatisierte Mittel einsetzt, wird mobile.de den hiervon betroffenen Teilnehmer auf den Einsatz dieser automatisierten Mittel hinweisen. Meldungen, die von in ihrem ausgewiesenen Fachgebiet tätigen vertrauenswürdigen Hinweisgebern im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (sog. Trusted Flagger) über die hierfür vorgesehenen Verfahren übermittelt werden, werden von mobile.de vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt.

    13.3. Darüber hinaus hat mobile.de ein internes Beschwerdemanagementsystem eingerichtet, das gewerblichen Teilnehmern insbesondere die Möglichkeit bietet, Beschwerden in Bezug auf die folgenden Probleme direkt bei mobile.de einzureichen, soweit sich diese auf den Teilnehmer auswirken: (i) mutmaßliche Nichteinhaltung der mobile.de treffenden gesetzlichen Vorschriften, (ii) technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung des null-leasing.com Dienstes stehen, sowie (iii) Maßnahmen oder Verhaltensweisen von mobile.de, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung des null-leasing.com Dienstes stehen. Das interne Beschwerdemanagement bietet allen betroffenen Teilnehmern außerdem die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen gegen Entscheidungen von mobile.de darüber, (i) ob gemeldete Information entfernt oder der Zugang dazu gesperrt oder beschränkt wird, (ii) ob die Erbringung des null-leasing.com Dienstes gegenüber den betroffenen Teilnehmern vollständig oder teilweise ausgesetzt oder beendet wird und (iii) ob das Konto des betroffenen Teilnehmers ausgesetzt oder geschlossen wird. Beschwerden nach Satz 2 dieser Ziff. 13.3 gegen die vorgenannten Entscheidungen sind nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Teilnehmer von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde. mobile.de bearbeitet Beschwerden, die über das interne Beschwerdemanagementsystem eingereicht werden, zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Enthält eine Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme, dass die Entscheidung, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden, unbegründet ist oder dass die Informationen, auf die sich die Beschwerde bezieht, weder rechtswidrig sind noch gegen diese AGB oder gegen in diese AGB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) verstoßen, oder enthält sie Informationen, aus denen hervorgeht, dass das Verhalten des sich beschwerenden Teilnehmers keine Aussetzung oder Kündigung des null-leasing Dienstes oder Schließung des Händler- oder Nutzerkontos rechtfertigt, so macht mobile.de die jeweilige Entscheidung unverzüglich rückgängig. Nach Bearbeitung des Beschwerde-Falls informiert mobile.de den Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis der Bearbeitung und begründet seine Entscheidung. Zudem weist mobile.de in der begründeten Entscheidung auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung (vgl. Ziff. 17.7 dieser AGB) und etwaige andere verfügbare Rechtsmittel hin. mobile.de stellt sicher, dass Beschwerden, die in Vertretung von Teilnehmern durch entsprechend gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 qualifizierte Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen übermittelt werden, vorrangig und umgehend bearbeitet und entschieden werden. mobile.de überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und hält die Wirksamkeit des internen Beschwerdemanagement für gewerbliche Teilnehmer in einem Bericht fest.

    13.4. Soweit Teilnehmer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt mobile.de die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Das unter Ziff. 7.6 dieser AGB dargestellte Verfahren und die dortigen Hinweise gelten entsprechend für häufig offensichtlich unbegründete Meldungen und Beschwerden nach Satz 1.

  14. Freistellung und Haftungsbeschränkung

    14.1. Der Teilnehmer stellt mobile.de von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder seine Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung des null-leasing.com Dienstes durch den Teilnehmer gegen mobile.de geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch mobile.de einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

    14.2. Gegenüber gewerblichen Teilnehmern haftet mobile.de für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit mobile.de, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mobile.de abweichend von vorstehender Regelung für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten" bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

    14.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von mobile.de der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

    14.4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von mobile.de.

    14.5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch mobile.de und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

  15. Urheber- und Nutzungsrechte

    15.1. Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der über die null-leasing.com Dienste eingestellten Inserate und sonstiger Inhalte können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über den null-leasing.com Dienst abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

    15.2. Sofern mobile. angebotene Services oder Tools zur Erstellung von Videos oder sonstigen Inhalten anbietet und der Teilnehmer diese zur Nutzung in seinen Inseraten in Anspruch nimmt, ist eine Nutzung der solchermaßen erstellten Videos oder sonstigen Inhalte außerhalb der Inserate des Teilnehmers nur mit vorheriger Zustimmung von mobile.de gestattet.

  16. Änderungen der AGB und von dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten

    16.1. mobile.de kann dem Teilnehmer jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Änderungen dieser AGB werden dem Teilnehmer in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist angeboten, die für gewerbliche Teilnehmer mindestens 15 Tage und für alle anderen Teilnehmer mindestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beträgt. Die dem Teilnehmer angebotenen Änderungen treten nur in Kraft, wenn er diesen wie folgt zustimmt:

    - Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet mobile.de den Teilnehmer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung. Eine wesentliche Änderung ist eine solche Änderung dieser AGB (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang der vereinbarten Leistungen oder über Laufzeit und Kündigung) zu Gunsten von mobile.de, die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Teilnehmers verschieben oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkommen würde (im Folgenden „wesentliche Änderung“). Eine Änderung dieser AGB aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellt keine wesentliche Änderung dar.

    - Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Teilnehmer als erteilt, wenn der Teilnehmer die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber mobile.de in Textform (z.B. per E-Mail) ablehnt. Wenn der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. mobile.de weist den Teilnehmer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, im Voraus auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten AGB werden zusätzlich im Rahmen des null-leasing.com Dienstes veröffentlicht.

    16.2. Bei einer dauerhaften Bereitstellung von digitalen Produkten kann mobile.de außerdem Änderungen an diesen digitalen Produkten vornehmen, um die Sicherheit, das Nutzungserlebnis für die Teilnehmer sowie die Performance des null-leasing.com Dienstes zu verbessern. Dem Teilnehmer entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. mobile.de wird den Teilnehmer klar und verständlich über eine solche Änderung informieren. Bei Änderungen von digitalen Produkten, die die Zugriffsmöglichkeit des Teilnehmers auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, wird mobile.de den Teilnehmer zudem innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. per E-Mail) über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung und das nachfolgend beschriebene Recht des Teilnehmers zur Kündigung informieren. Bei solchen Änderungen kann der Teilnehmer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Zugang der vorbeschriebenen Information. Erfolgt die Änderung nach dem Zugang dieser Information, so tritt an die Stelle des Zeitpunkts des Zugangs der Information der Zeitpunkt der Änderung. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte digitale Produkt und die Nutzbarkeit des unveränderten digitalen Produkts ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.

  17. Schlussbestimmungen

    17.1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich mobile.de anderer mit mobile.de im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bedienen.

    17.2. Der Händlervertrag und der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegen in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

    17.3. Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

    17.4. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Teilnehmers. Für alle aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam. mobile.de darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

    17.5. mobile.de ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

    17.6. mobile.de ist bereit, mit den im Impressum aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Teilnehmern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens empfiehlt mobile.de jedoch zu versuchen, das jeweilige Anliegen mit dem Kundenservice von mobile.de oder dem internen Beschwerdemanagementsystem (s. Ziff. 13.3 dieser AGB) zu klären.

    17.7. Teilnehmer, die von Entscheidungen im Sinne der Ziff. 13.3 dieser AGB betroffen sind, haben das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des in Ziff. 13.3 dieser AGB genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine hierzu nach Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Das Recht aus Ziff. 17.6 bleibt hiervon unberührt. mobile.de arbeitet nach Treu und Glauben mit der ausgewählten zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammen, um die Streitigkeit beizulegen. mobile.de kann die Zusammenarbeit mit einer solchen außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle verweigern, wenn ein Streit bezüglich derselben Informationen und derselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder ihre mutmaßliche Unvereinbarkeit mit diesen AGB oder in diese AGB einbezogene Bestimmungen (wie dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet) bereits beigelegt wurde oder wenn die Streitigkeit deshalb nicht mittels des in Ziff. 13.3 dieser AGB genannten internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden konnte, weil der Teilnehmer seine Beschwerde nicht innerhalb der in Ziff. 13.3 AGB genannten sechsmonatigen Frist eingereicht hat. Die zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ist nicht befugt, dem jeweiligen Teilnehmer und mobile.de eine bindende Streitbeilegung aufzuerlegen.

    17.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.